Unter Punkt 5 der Baugenehmigung Nr 0403BG00 vom 30.05.2002 heißt es .
Die erforderlichen Stellplätze (30 PKW Stellplätze) sind bis zur Nutzungsfreigabe zu schaffen und den Theaternutzern zur Verfügung zu stellen.
Der Standort am Lauengraben wird aus planungsrechtlichen Gründen nur als Zwischenlösung akzeptiert, da die Schließung der planungsrechtlichen Gründen nur als Zwischenlösung akzeptiert, da die Raumkanten am Lauengraben das städtebauliche ziel ist.
Was nun??
Die Parkplätze sind nun verkauft!!!
Was bedeutet eigentlich Zwischenlösung und wie lange soll das sein?
Gelten Baugenehmigungen nur für private Haushalte und die Stadt kann machen was sie will???