Text Julia Neigel Zeitdokument

Julia Neigel
21.12.2022

Heute, vor einem Jahr, starb ein uns nahestehender und geliebter Mensch. Er gehörte zu uns. Er gehörte zu mir. Er ist nicht vergessen. Er wird immer in meinem Herzen sein.

Er war ein lebensfreudiger, geselliger, agiler Rentner, der noch selbst Auto fuhr, täglich Zeitung las, für sein Leben gern feierte, Tiere hielt, sich selbst versorgte, seinen Garten selbst pflegte und ständig an der frischen Luft war. Er war äußerst robust. Er gehörte der Generation derer an, die den Krieg überlebten und das Land wieder aufgebaut haben. Ich kannte ihn mein halbes Leben lang und ich habe ihn sehr geliebt. Er war einer meiner liebsten Freunde, ein gütiger und wunderbarer Mensch und wie ein Vater zu mir. Ich trauere jeden Tag um ihn und ich gebe zu: Ich bin zugleich wütend, sehr wütend und vor allem fest entschlossen. Ich werde nicht schweigen. Ich werde nicht vergessen. Ich handle.

Er kam wegen eines Routineeingriffs und mit negativem PCR-Test in eine Klinik und wurde einen Tag später Opfer eines Besuchsverbots aller Patienten. Bis dahin war er von seiner Lebenspartnerin und seinem häuslichen und familiären Umfeld nie länger als ein paar Stunden getrennt. Dann verschwand er vor unseren Augen für Wochen hinter verschlossenen Türen, ohne dass wir erfahren durften, was mit ihm dort genau geschieht. Ich hatte als Künstlerin zu diesem Zeitpunkt berufliches Tätigkeitsverbot und dann kam das: Sie nahmen uns die Kontrolle der Fürsorge über uns geliebte Menschen weg.

Für dieses dauerhafte Besuchsverbot gab es keine Ermächtigungsgrundlage:
In § 28 a Abs. 2 Satz 2 IfSG steht:
„Schutzmaßnahmen (…) dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben“

Mit sozialen Kontakten ist nicht das Klinikpersonal gemeint, sondern das eigene, persönliche Umfeld des Patienten. Selbst ein Strafgefangener darf keiner dauerhaften Isolation seines sozialen Umfelds unterzogen werden, denn diese Methode fiele unter die Definition der psychischen Folter und Körperverletzung und die des staatlichen Machtmissbrauchs von Personen, durch Vertreter in einer Garantenstellung und anhand derer Fürsorgepflicht.

Das Verbot der totalen Isolation eines Patienten in Kliniken oder Pflegeheimen besteht schon seit dem Frühjahr 2021, um seelische Verletzungen und das Brechen des Lebenswillen alter, oder kranker Menschen zu vermeiden. Das aber gebietet sich schon allein anhand Empathie, Menschlichkeit und Achtung der Würde. Doch es interessierte in dieser Klinik im Herbst/Winter 2021 offensichtlich niemanden – wie offenbar auch in manch anderen Kliniken und Seniorenheimen in der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Zeit. Es ist leicht, alte Menschen quasi schon im Leben für tot zu erklären und durch Unterlassen diese sterben zu lassen, wenn kein Nahestehender dabei kontrollieren kann, was mit diesen hinter verschlossenen Türen geschieht.

Nach Art. 35 GRCh hatte auch er ein Recht auf angemessene Pflege und Gesundheitsschutz und nach Art. 25 GRCh, das Schutzrecht älterer Menschen, das Recht auf ein unabhängiges, würdiges Leben und auf gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe, also ein Mindestmaß an geriatrischer Pflege und sozialer Kontakte. Nach § 7 (1) Nr.10 VStGB und Artikel 7 des Römischen Statut, war auch er vor systematischen, unzulässigen Sanktionen gegen identifizierbare Personengruppen geschützt, also vor totaler Isolation seiner sozialen Kontakte, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gab. Die Familie ist Kern unserer Gesellschaft. Sie zu schützen ist oberstes Gebot. Das sind die staatlichen Pflichten.

Die Klinik behandelte ihn aber scheinbar schlechter als einen Gefangenen:
Er war schwerhörig, konnte deshalb nicht telefonieren und ohne Hörgerät dann gar niemanden mehr verstehen, als nach einer Woche in der Klinik seine Hörgerätbatterien versagten und er nur noch mit den Augen seine Umgebung vollständig wahrnehmen konnte. Über 3 Wochen wartete er auf uns, wohl ohne zu wissen, warum wir nicht bei ihm waren, ihn nicht pflegten, seine Hand hielten, ihn fütterten, für ihn da waren, ihm menschliche Wärme, Liebe und Lebensmut gaben, was wir sofort getan hätten, wenn ein Klinikchef es nicht verboten hätte. Es ginge ihm gut … er habe die OP gut überstanden … er lässt Grüße ausrichten … er wolle nach Hause … er würde nichts essen wollen … es ginge ihm schlechter … er wäre krank… erzählten uns die Pfleger am Telefon, während wir immer nervöser wurden. Obwohl er offensichtlich nach Hause wollte, ließ man ihn einfach nicht raus. Wir kämpften deshalb um seine Rechte und zogen vor Gericht.

Als wir, nur mit Hilfe eines Anwalts, endlich zu ihm durchdringen konnten, lag er schon dreieinhalb schrecklich lange Wochen allein in einem stickigen Raum, flach auf dem Rücken ans Bett gefesselt, ohne Thrombosestrümpfe, konnte sich kaum noch rühren, war ohne Lesestoff, Telefon und Fernseher, das Wasser stand eineinhalb Meter weg, bei dauerhaft zugesperrtem Fenster, durfte seit 3 Wochen sein Zimmer nicht eine Minute verlassen und konnte schon lange nicht mehr aufstehen. Er hatte Tage nichts gegessen und getrunken, bekam keine Infusionen, starrte mit eingefallenen Augen die Wand an und hatte eine Lungenentzündung. Es war offensichtlich, dass niemand ihn wenigstens gefüttert, oder ihm genügend Flüssigkeit zugeführt hatte, ihn regelmäßig mobilisiert hatte – man habe dafür keine Zeit, hieß es. Er lag weder auf der geriatrischen Station, oder Intensivstation, oder Palliativstation. Ich erkannte ihn nicht wieder. Er hatte gerade noch die Kraft, leise nuschelnde Sätze zu uns zu sagen: „Wochen“ und „Hab gewartet“. Obwohl es hieß, dass er nichts essen wolle, ließ er sich dennoch von uns füttern. Als ich mit der Ärztin sprach und Akteneinsicht wollte, stellte sie fest, dass ich ihn wohl sehr lieben würde, so, als ob ein alter Mensch es nicht wert wäre? Natürlich, was denn sonst? Trotzdem bekam ich keine Einsicht in die Arztakte. Es war wohl die letzte Nahrung, die er bekam – eine Hühnerbrühe und ein gekochtes Ei von seinen eigenen Hühnern – nämlich durch uns.

Seiner Lebensgefährtin wurde dann 2 Tage später, am Tag seines Todes, wegen allgemeinem Besuchsverbot erneut der Zugang zu ihm verweigert. Sie stand stundenlang in der klirrenden Kälte vor der Kliniktür und weinte bitterlich, während man ihm schon Morphium verabreichte, was atemdepressiv macht und ihn endgültig tötete. Wo war da die sogenannte „Solidarität“? Sie sagt bis heute: Was man ihm und ihr angetan habe, das erinnere sie an die Demütigungen des Krieges, den sie als junges Mädchen erlebt habe. Der Rechtsbetreuer, der per Gericht 2 Tage zuvor eingeschaltet wurde, kam genau einen Tag zu spät. Er starb also, ohne dass seine Partnerin bei ihm sein konnte und der beauftragte Betreuer sah, welchen Zuständen er ausgesetzt worden war. Auf seinem Totenschein stand eine andere Diagnose als die tatsächliche Todesursache.

Unser geliebter Mensch kam wegen eines Zipperleins in eine Klinik rein und dreieinhalb Wochen und mit 10 Kilo weniger später tot wieder heraus, ohne dass wir ihn vor Einsamkeit und Vernachlässigung schützen konnten – ohne dass wir sein Wohlbefinden, als seine Liebsten, kontrollieren konnten, ohne zu wissen, wie mit ihm umgegangen wurde und ohne uns verabschieden zu können. Die Klinik verschluckte ihn wie ein schwarzes Loch und spuckte ihn tot wieder aus. Das war’s. Er war stark – denn sonst hätte er diesen beklemmenden, stickigen, schrecklichen, abgeschotteten Raum, in dem er praktisch gefangen gehalten wurde, keine dreieinhalb Wochen ertragen. Ich vermisse ihn jeden Tag, denn er wurde uns entrissen.

Als seine Habseligkeiten, zusammengewürfelt in einem blauen Müllsack, zurückgegeben wurden, lagen die neuen Hörgerätebatterien immer noch ungeöffnet und seit 2 Wochen in der Tasche. Niemand hatte sie ausgetauscht, obwohl telefonisch zugesichert.

Der Schmerz, um sein Leid und seinen Verlust, der ist unermesslich, vor allem, weil es vermeidbar gewesen wäre und er das nicht verdient hat. Er war zu jedem immer freundlich, hat immer gearbeitet, hat sein Leben lang in die Kasse einbezahlt, um eben gerade nicht so behandelt zu werden und so zu enden – so zum Sterben einfach abgelegt.

Kein Tag vergeht ohne diese Bilder, ohne dieses: „Hätten wir nur schneller handeln können“, „hätten wir nur früher zu ihm gekonnt, ihn dort rausholen können“ … Kein Tag vergeht, ohne die Fragen: „Wie hat er sich dabei gefühlt, was hat er gedacht, hat er gedacht, dass wir ihn im Stich gelassen haben?“. Wir wissen: Er könnte noch leben, wenn wir früher zu ihm durchdringen hätten können – ja, wir hätten dieses Jahr gar wieder zusammen Weihnachten feiern können? Wir haben alles versucht, doch wir verloren gegen die willkürlichen Umstände und die Unmenschlichkeit in dieser Klinik. Einen alten Menschen über dreieinhalb Wochen derart strikt zu isolieren und dann scheinbar nicht mal ordentlich zu versorgen, das halte ich für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gesundheitliche Versorgung ist mehr, als lediglich Medikamente zu verabreichen und Temperatur zu messen.

Eine Weisheit besagt, dass man die menschliche Qualität einer Gesellschaft am Umgang mit dem Wert der Familie, den Alten, den Kindern und den Tieren erkennt. Dass man in einem zivilisierten Land, wie dem unsrigen, zu wehrlosen und alten Menschen so grausam und brutal sein konnte, sodass man Angst haben muss in eine Klinik zu kommen, willkürlich weggesperrt zu werden und dort alleine zu verenden – das war für mich unvorstellbar. Doch es geschah vor unseren Augen.

Ein Jahr später reden wir als Gesellschaft nun endlich über das Leid unserer Kinder durch die soziale Isolation, die psychischen Folgen der Menschen und das ist wichtig und richtig. Wir müssen aber auch über das Leid unserer alten Menschen reden, über die, die darüber nicht mehr reden können – denn auch das ist wichtig und richtig. Wir müssen für sie sprechen und was sich hinter solchen verschlossenen Türen abspielte, weil sie es nicht mehr für sich selbst tun können. Wie viele alte Menschen wurden auf diesem Wege einfach willkürlich weggesperrt, vernachlässigt und deren Lebenswille damit gebrochen? Wie viele Menschen starben auf diesem Wege in Klinken und Pflegeheimen und zwar mutterseelenallein?

Wir können niemand mehr lebendig machen, aber das Leid seiner Generation, durch exzessive Formen der Machtanwendung und willkürlicher Demonstration einer Art Allmacht des politischen Systems – und durch Vernachlässigung -, das darf nicht umsonst gewesen sein, das muss aufgearbeitet werden. Es hieß, man wollte insbesondere die alten Menschen schützen, und hat ihnen doch auf solchen Wegen einen würdigen und guten Lebensabend genommen, in einer Phase, in der jeder Tag zählt. Die Eskalation der psychischen Gewalt an alten Menschen muss daher ebenso Konsequenzen haben. Wir müssen in unserer Gesellschaft ganz prinzipiell über das Unrecht dieser Politik im Gesundheitswesen reden. Wir müssen die Inhumanität medial, juristisch und politisch aufarbeiten, denn das darf sich nie mehr wiederholen. Niemand darf auch nur auf die Idee kommen, in einer Machtposition in seiner Hybris so etwas Unmenschliches noch einmal anordnen zu dürfen – weil er meint, dass ein Virus jede Entgleisung von seelischer und sozialer Grausamkeit rechtfertige, obwohl das Gesetz und das Völkerrecht es ihm untersagen. Das ist nicht zu entschuldigen, muss strikt verboten sein und gegebenenfalls bestraft werden.

Mein tief empfundenes Mitgefühl gilt allen Hinterbliebenen, denen ihre Liebsten auf diesem Wege willkürlich und grausam weggenommen wurden. Ich weiß, wie es sich anfühlt und ich weiß, dass eine Versöhnung und Befriedigung mit dem, was uns angetan wurde, nur mit einer konsequenten Aufarbeitung und mit nachträglich gerechtem Handeln gegenüber den Verantwortlichen einhergehen kann. In vielen Fällen, da bin ich sicher, wäre es vermeidbar gewesen, hätte man die Menschen nur nicht von den Augen ihrer Liebsten einfach dauerhaft und willkürlich weggesperrt und die Gesellschaft, die Politik und auch Familien selbst, in Gleichgültigkeit und Angst und ohne zu hinterfragen und sich dagegen zu wehren, weggesehen. Das ist würdelos und seelisch grausam für uns alle, nicht nur für unsere Liebsten, die wir dadurch verloren haben. Es war der extreme Lockdown-Fanatismus und deren aggressivste Verfechter, dem keine Grenzen geboten wurden, weswegen unsere Gesellschaft in den Zustand der emotionalen Taubheit, Selbstverleugnung und Blindheit für all das Leid anderer Menschen verfiel. An deren Händen klebt Blut all der blutenden Herzen, die diesen in die Hände fielen. Nächstenliebe geht anders: Man sollte niemals einem Menschen antun, was man selbst nicht angetan bekommen will.

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Das ist eines der wichtigsten Lehren der freiheitlichen Demokratie. Ich werde nicht aufhören, die Aufarbeitung des Unrechts und dieser Tyrannei voranzutreiben – denn was in unserem Land passiert ist, das ist eine Schande. Und ich bitte euch, gut auf eure Alten aufzupassen, wenn es sein muss – mit juristischer Hilfe.

Verzeiht die Länge des Textes, doch es ist nicht nur ein Nachruf von einem mir geliebten Menschen, sondern auch der Appell an uns alle, dass das nie mehr, nie mehr passieren darf und wir alle dazu beitragen können. Beendet das Schweigen, macht auch eure Erlebnisse publik. Dann wird sich auch etwas grundlegend ändern.

Friede und Liebe sei mit uns

Julia Neigel