„LubecaVax“: Neues über die individuelle Anti-Corona-Impfung aus Lübeck
Primum nihil nocere!
Wir gehen davon aus, dass man einer Corona-Infektion durch eine Schutzimpfung wirksam vorbeugen kann. Die Lübecker Impfung setzt dafür ein kleines maßgeschneidertes gentechnisch hergestelltes Bagatell-Antigen ein, das der Körper nicht erst selbst synthetisieren muss, wie bei den Genfähre-basierten Verfahren. Es induziert im Organismus des Empfängers die Bildung von Antikörpern gegen genau diejenigen Strukturen des Virus, mit denen er sich bei Ungeimpften an die Angiotensin-2-Rezeptoren der Endothelzellen bindet. Die Antikörper verhindern durch diese Blockade eine Infektion der Zellen, der Virus findet keinen Halt.
Geimpft wird in der Regel dreimal: Am Tage Null, dann nach etwa 14 Tagen und noch einmal nach weiteren etwa vier Wochen. Die Antikörper-Konzentration wird 14 Tage später gemessen, denn wir haben nicht das amtlich verordnete Vertrauen, dass sich dann wohl ein Immunschutz aufgebaut habe. Über 95% der Patienten zeigen am Ende eine hohe Konzentration von Antikörpern der Immunglobulinklasse IgG gegen Corona-Spike-Proteine, sie dürften damit immun gegen Corona sein. Immunschwächlinge werden ein- oder zweimal mit doppelter Dosis nachgeimpft – diese erkennt man nur, wenn man das Serum untersucht – und die Hälfte von ihnen erreicht dann auch noch hohe Titer. Daneben wurde durch Messungen gezeigt, dass die Antikörper in der Lage waren, die Corona-Viren zu neutralisieren (zu inaktivieren) und dass sich in drei Vierteln der Fälle eine T-Zell-Immunität aufgebaut hat.
In immer mehr Publikationen wird die starke Immunantwort auf gentechnisch hergestellte SARS-CoV-2 Spike-Proteine beschrieben. In Tierversuchen und im Rahmen großer klinischer Prüfungen haben sie sich als hochwirksam erwiesen, es bedarf keiner Produktion der Antigene im Körper der geimpften Personen. Demnach lag ich mit meinem Konzept und den entsprechenden weltweit ersten Impfungen gegen Corona im März 2020 richtig.
Bei Gen-Fähre-Vakzinen, zum Beispiel der Firmen Biontech und Moderna, wird RNS mit dem genetischen Code bestimmter Abschnitte der Coronaviren in die Zellen des menschlichen Organismus eingeschleust und dort die Synthese der entsprechenden Antigene induziert. Diese erscheinen dann an der Oberfläche der Zellen und stimulieren das Immunsystem. Das Prinzip wurde zuvor bei der Immunisierung gegen bestimmte Tumorantigene in der Krebstherapie ausprobiert, hat aber noch nie wirklich funktioniert. Insofern hat Corona diese Firma gerettet, denn sie hatte bisher nur viel Investorengeld verbrannt, ohne auch nur ein einziges Produkt auf den Markt zu bringen. Ein anderes Prinzip ist bereits öfter verwendet worden: Es nutzt Viren als Vektoren, deren DNS die Erbinformation für das Spike-Protein von SARS-CoV-2 enthält (AstraZeneca oder Johnson&Johnson). Erste Studien haben kürzlich gezeigt, dass diese SARS-CoV-2 Gene auch in das Genom mancher Wirtszellen integriert werden können.
Beide Varianten – Impfung mit RNS und mit Vektorviren – werden von den meisten Empfängern gut vertragen. Aber sie verursachen bei manchen anderen gravierende Nebenwirkungen, bei Biontech besonders nach der zweiten Impfung. Laut einer aktuellen Studie (Dtsch Ärztebl int 2021; 118: 298-9) mussten von den Impflingen mit Biontech nach der ersten Impfung um die 5% einen Tag oder länger arbeitsunfähig krank geschrieben werden, nach der zweiten Impfung um die 20%. Bei AstraZeneca war es nach der ersten Impfung sogar die Hälfte. Die zweite AstraZeneca-Impfung wurde besser vertragen als die erste, weil offenbar das Immunsystem die Viren bereits erkannt und einen Teil von ihnen vorzeitig aus dem Verkehr gezogen hat. Bei der russischen Impfung werden deshalb beider ersten und zweiten Impfung unterschiedliche Viren eingesetzt (Sputnik 1 und 2).
Die krankmachende Wirkung dieser auf Gen-Fähren basierenden Impfstoffe dürfte in den meisten Fällen auf folgendem Mechanismus beruhen: Sowohl die verkapselte RNS , als auch der Vektorvirus werden in die Endothelzellen und andere Zellen der Blutgefäße und verschiedener Organe eingeschleust, wo sie bestimmungsgemäß die Synthese und Expression Corona-spezifischer Antigene veranlassen. Da sich im Organismus innerhalb weniger Tage Antikörper gegen diese Antigene bilden oder infolge vorausgehender Impfungen oder einer durchgemachten Covid-Infektion bereits vorliegen, entstehen an der Membran der Zellen oder in deren Umgebung schädliche Immunkomplexe aus lokal neu produziertem Corona-Antigen und den Serum-Antikörpern der Impflinge.
An diese Immunkomplexe bindet sich dann Komplement, was mehr oder weniger stark ausgeprägte Entzündungen zur Folge hat, wie wir sie etwa von der Autoimmunkrankheit Lupus erythematodes kennen. Entzündungsmediatoren wie Interferon und verschiedene Interleukine werden aktiviert. Darüber hinaus induziert aus den geschädigten Endothelzellen freigesetzte Gewebs-Thrombokinase die Blutgerinnung, und es entstehen Milliarden kleinster Fibringerinnsel, aber auch größere Thromben. Des Weiteren leisten hier cytotoxische T-Zellen ihren maßgeblichen Beitrag, die völlig ohne Nutzen vormals gesunde Zellen massenhaft vernichten.
Unterschiedliche Krankheitszeichen können sich einstellen, je nachdem, welche Organe befallen werden, und in welchem Ausmaß. Der „Sicherheitsbericht“ des Paul-Ehrlich-Instituts von Juli 2021 hebt einige Fälle gesundheitlicher Störungen hervor, die statistisch gesehen in Zusammenhang mit den aktuell favorisierten Impfungen stehen. Dazu gehören Myocarditis und Pericarditis (Entzündungen des Herzens), thrombotische Ereignisse mit Gerinnungsstörungen, Absturz der Thrombocytenzahl und Blutungsneigung. Spektakulär sind Todesfälle durch Thrombosen der Sinusvenen der Harten Hirnhaut. Es wird auch berichtet über Nervenentzündungen (Guillain-Barré-Syndrom) und anaphylaktische Reaktionen, möglicherweise gegen den Hilfsstoff Polyethylenglycol, der die injizierte RNS umhüllt (zunehmendes Risiko ab einer zweiten Impfung). Wenn die Blut-Hirn-Schranke durchbrochen und das Gehirn befallen wird, wäre mit verschiedenen weiteren neurologischen Manifestationen zu rechnen, und, falls im Laufe vieler Jahre Fremdeiweiße in manchen Hirnzellen deponiert werden, auch mit Demenz-Erkrankungen.
Im Bericht werden diese gravierenden und manchmal letalen Ereignisse gerechtfertigt durch die immense Gefahr der Covid-Pandemie: Die Zahl der Impftoten stellte nur einen Bruchteil der Todesfälle infolge einer ungebremsten Infektionswelle dar. Der Tod von vor der Impfung völlig gesunden Menschen wurde daher in Kauf genommen und war aufgrund der oben beschriebenen Mechanismen vorhersehbar. Er geht aber auf das Konto der aus meiner Sicht unbelehrbaren Zulassungsbehörden, die ungefährliche alternative Impftechniken ignorieren und damit unbedingt rechtbehalten wollen und wie Geisterfahrer unbeirrt ihren Kurs beibehalten. Und sie versuchen möglicherweise, die Zahl der an der Anti-Corona-Impfung Verstorbenen herunterzuspielen. Das befürchtet zum Beispiel der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher, und erntet dafür (erwartungsgemäß) Kritik von den Behörden. Er sagt, alle Todesfälle, die zeitlich im Zusammenhang mit einer Anti-Corona-Impfung stehen, sollten in der Pathologie genau untersucht werden.
Und der „Sicherheitsbericht“ erwähnt nicht die millionenfach erlebten geringfügigen und nur wenige Tage störenden Beeinträchtigungen der Impflinge, wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Unpässlichkeit, durch die viele Impflinge von der Arbeit abgehalten werden.
Wie kann man aber Schutz vor Corona erlangen, wenn man sich vor den offiziellen Impfstoffen fürchtet? Um einen Impfstoff in Verkehr zu bringen, ihn also an Dritte abzugeben oder Dritten bereitzustellen, bedarf es einer Zulassung durch Behörden. In Deutschland wird den Ärzten aber eine Behandlungsfreiheit zugestanden und durch die Verfassung garantiert, sie dürfen ohne besondere Erlaubnis in ihrer Praxis einen Impfstoff selbst herstellen und ihn individuell ihrem jeweiligen Patienten verabreichen. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ergibt sich aus einer Grundlagenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.03.1997 – 1 BvR 420/97-). Da darf uns Ärzten keine regelungswütige und machtbesessene Behörde hineinreden.
Jeder Arzt darf also in Deutschland ein Antigen mit einem Adiuvans zusammenmischen (erst jetzt ist es ein Impfstoff) und individuell seinen Patienten legal injizieren oder applizieren. Das Adiuvans hält das Antigen fest und präsentiert es dem Immunsystem. Ohne Adiuvans würde sich das Antigen im ganzen Organismus verteilen und dadurch bis zur Unwirksamkeit verdünnt werden. Die beiden Komponenten müssen aus funktioneller Erfordernis separat vorgehalten und jeweils frisch miteinander vermischt werden. Der Arzt darf nach dem Gesetz den von ihm hergestellten Impfstoff allerdings nicht an Dritte weitergeben (in Verkehr bringen).
In ganz Deutschland und in Österreich haben mehrere Ärzte begonnen, das Lübecker Verfahren auf diesem Wege legal anzuwenden, bereits einige tausend Mal. Wir selbst überblicken mehr als 800 Einzelfälle, kein einziges Mal ist jemand krank davon geworden, aber es haben sich bei über 95% der Impflinge vor Corona schützende Antikörper in hoher Konzentration gebildet.
In den Monaten Juni und Juli 2021 wurden zum Beispiel im schönen Kiesdorf bei Görlitz von zwei befreundeten Ärzten 376 meiner Kollegen und Bekannten mit dem Lübecker Verfahren legal geimpft, die im Rahmen einer individuellen Behandlung Schutz vor Covid-19 gesucht haben. Nicht heimlich, wie eine dumme Görlitzer Zeitung behauptet, sondern die Aktion wurde in einer eigenen, etwas entlegenen Betriebsstätte durchgeführt, die für den Zweck am besten geeignet war. Zwei Spitzel der Sächsischen Zeitung sind leer ausgegangen. Kein einziger der Behandelten hat eine gesundheitliche Störung durch die Impfung erlitten, alle waren nach den Impfterminen wohlauf und arbeitsfähig, von geringfügigen Lokalreaktionen an der Einstichstelle abgesehen, die aber eine erwünschte Reaktion des Immunsystems mit dem Impfstoff widerspiegeln. Aber über 97% der Impflinge haben Antikörper gegen Corona in hohen Konzentrationen entwickelt. Diese Antikörper schützen wahrscheinlich mindestens zwei Jahre vor einer Infektion. Bei gleichartigen Impfungen, wie etwa gegen Hepatitis A und B, rechnet man mit fünf Jahren und kontrolliert dann den Antikörperspiegel, bei Bedarf wird mit einer Dosis nachgeimpft.
Zwei Wochen nach der dritten Injektion lag bei fast allen Impflingen der Antikörper-Spiegel am oberen Anschlag des Messbereiches. Die wenigen Personen, die noch keine volle Reaktion gezeigt hatten, erhielten eine vierte Impfung, und von diesen zeigte dann die Hälfte auch noch ein zufriedenstellendes Ergebnis. Ähnlich gut haben weitere etwa 500 Patienten serologisch reagiert, über deren gleichartige Impfungen wir informiert sind, und alle haben die Immunisierung bestens vertragen.
Aus unserer Sicht ist die „Lübecker Impfung“ sicher und wirksam, und voraussichtlich am ehesten geeignet, auch Kinder zu immunisieren, weil das Antigen bei der Lübecker Impfung schon fertig ist, wenn es injiziert wird, und der Organismus des Impflings wird nicht für die Synthese des Antigens missbraucht und geschädigt. Und weil der Impfstoff keine vermehrungsfähigen Bestandteile oder genetische Information (RNS oder Virus-DNS) enthält, über deren mögliche Integration in die Erbsubstanz des Geimpften noch keine endgültige Klarheit besteht.
Über die vielfältigen und teilweise schweren Nebenwirkungen der Genfähre-Impfungen erfahren wir jede Woche mehr. Warum sollte man Kinder diesem Risiko aussetzen, wo sie doch fast nie an COVID-19 erkranken? How dare You!
Bei bereits bestehender Corona-Immunität – nach durchgemachter Corona-Infektion oder nach jeglicher vorausgegangenen Immunisierung gegen Corona – kommt aus unserer Sicht aus den oben genannten Gründen nur eine Impfung mit einem Protein-Impfstoff infrage, wie nach dem „Lübecker Verfahren“. Von ihr gehen die geringsten Gefahren aus, es sollte unbedingt als Alternative für eine zweite und dritte Impfung oder Auffrischungen nach Gen-Fähre-Impfungen in Betracht gezogen werden. Das neuere Novavax dürfte dem Lübecker Impfstoff gleichkommen. Allerdings wird dort das ganze Spike-Protein von SARS-CoV-2 verwendet. Damit einher geht die Gefahr einer bereits in vielen Tierversuchen nachgewiesenen Verstärkung der Infektion (antibody-dependent enhancement, ADE). Diese Gefahr ist bei uns sehr gering, weil wir mit der Rezeptor-bindenden Domäne nur mit einem kleinen Anteil des Spike-Proteins immunisieren.
Viele wirkliche Experten haben das Potential Protein-basierter Impfungen inzwischen erkannt, und sie sind davon überzeugt, dass die Genfähre-Vakzinen Irrwege darstellen und sich am Ende die segensreichen Protein-Impfstoffe durchsetzen werden. Der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts und sein vorgesetzter Bundesminister für Gesundheit hätten sich darüber informieren und erkennen müssen, wie schädlich und gefährlich die RNS- und Virus-basierten Impfstoffe sein können und dass Impfstoffe aus rekombinanten Proteinen analog zur modernen Impfung gegen Hepatitis A und B in der Corona-Bekämpfung den Lösungsweg darstellen. Sie sind preisgünstig, enthalten weder RNS noch die DNS abgeschwächter Viren (und damit keine fremde Erbinformation), lösen keine Allergie aus, sind leicht zu handhaben, müssen nicht tiefgekühlt versendet werden, können im Kühlschrank aufbewahrt werden und können den Menschen von jedem Arzt in seiner Praxis verabreicht werden – und würden von der Bevölkerung weitaus besser akzeptiert.
Die Behandlungsfreiheit der Ärzte gefällt einigen Behörden nicht – die sind bestrebt, diese Freiheit infrage zu stellen, ihren Einfluss auszudehnen und sich einzumischen. Das Paul-Ehrlich-Institut ist dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt, mit dessen Hilfe es die so grandiose und nebenwirkungsarme Lübecker Anti-Corona-Impfung bekämpft. Gegen den Initiator der Lübecker Impfung Winfried Stöcker hat es Ende 2020 eine Strafanzeige gestellt, weil er seine fünfköpfige Familie geimpft hat. Dass das legal war, hat sein sonst mit Paragraphen sicher gut vertrauter Präsident in den Wind geschlagen. Machtbesessen baut er eine Drohkulisse auf und versucht, durch eine Diffamierungskampagne die Ärzte von der Ausübung ihres Grundrechtes auf Behandlungsfreiheit abzuhalten. Bei seiner Einschüchterung wird er von einer schlecht informierten Sensationspresse unterstützt. Aber sogar der Staat muss sich an die geltenden Gesetze halten, in diesem Fall offensichtlich zum Wohle der Bevölkerung, von der viele Angst vor der staatlichen Willkür haben. Daher rührt die gegenwärtig beklagte „Impfmüdigkeit“, der man mit einem Impfzwang durch die Hintertür entgegenwirken will.
Durch viele Maßnahmen und Anordnungen wollen die Behörden den Tag hinauszögern, an dem allen klar wird, welchen Schaden sie angerichtet haben. Denn dann werden ihnen die Ohren langgezogen. Um Ärzte davon abzuhalten, ihre mündigen Patienten mit der „Lübecker Impfung“ zu behandeln, verlangt der Bundesgesundheitsminister, dass nach einer überstandenen Corona-Infektion auf natürliche Weise erworbene Anti-Corona-Antikörper nur dann anerkannt werden, wenn eine positive PCR aus der Krankheitszeit vorgelegt werden kann. Wenn nicht, solle man mit einem zugelassenen Impfstoff nachimpfen (Dr. Thomas Gebhart Mai 2021, Arbeitsnummer 5/098). Aber viele Menschen machen eine Corona-Infektion durch, ohne die Krankheit zu bemerken oder zu erkennen, wie sollen sie nach Monaten an einen positiven PCR-Test kommen! Diese Impfung ist überflüssig, die Anordnung haarsträubend und spottet jeder Beschreibung, und gegen diese Nötigung sollte man sich wehren. Denn bei einer bereits bestehenden Immunität einen (zugelassenen) Genfähre-Impfstoff einzusetzen, kann man aus den oben ausgeführten Gründen als gefährliche Körperverletzung betrachten. Der Gesundheitsminister Spahn verlangt von den Betroffenen, ihren eigenen Körper ohne medizinische Rechtfertigung einem Schadensrisiko auszusetzen. Einem Arzt würde so etwas Dilettantisches nicht einfallen. Primum nihil nocere! Herr Minister, das heißt: Zu allererst keinen Schaden anrichten!
Am Beispiel der Corona-Pandemie wird es deutlich: Unfähige Bürokraten und Politiker nebst einigen ihrer Berater sind so schwierigen Herausforderungen nicht gewachsen. Auf diese tödliche Krise waren sie nicht in der Lage, angemessen zu reagieren. Schablonendenken und eingeschliffene Verfahren haben nicht geholfen, sondern eher noch hunderttausend Menschen krank gemacht oder umgebracht, weil aufgrund übertriebener Zulassungsanforderungen eine flächendeckende Immunisierung nicht rechtzeitig erfolgen konnte und einer aussichtsreichen nebenwirkungsarmen Impfung der Weg gewaltsam versperrt wurde. Wachet auf!
Unter anderem dürften die Behörden und ihre zahlreichen Berater angesichts der gebotenen Eile nicht auf langwierigen Doppelblindversuchen beharren, als Voraussetzung für eine Zulassung des Impfstoffes: Hier muss es ausreichen, dass man in einem definierten Lebensraum mehrere tausend Personen immunisiert und den Impferfolg misst. Dann hätte man längst feststellen können, dass die Lübecker Corona-Impfung keine so gravierenden Nebenwirkungen mit sich bringt wie Genfähre-basierte Anti-Corona-Impfstoffe, dass aber die Corona-Inzidenz im Vergleich zu Nichtgeimpften nach aller Voraussicht einschneidend zurückgeht. Hinzu kommt: Unser Impfstoff ist billig und kann nach Gefriertrocknung auch in den Entwicklungsländern überall ohne Kühlung verteilt werden. Die wenigen gut gemeinten Spenden an zugelassenen Impfstoffen scheitern in vielen Fällen schon an der Logistik der Verteilung und den Anforderungen an die Kühlkette.
Anstelle die aussichtsreiche Lübecker Impfung unmittelbar nach Kenntnis mit allen erdenklichen Kräften zu unterstützen, ist der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erst einmal juristisch dagegen vorgegangen. Mit seiner ganzen Macht stellt er sich gegen ein Impfprinzip, dessen Harmlosigkeit und gleichzeitig großes Wirkpotential leider nur Fachkundige sofort erkennen würden. Bei vielen anderen Infektionskrankheiten hat es sich längst als segensreich erwiesen. Obwohl es legal ist, lässt er seine Vasallen das Verfahren herabsetzen und sogar Ärzte bedrohen, die es anwenden wollen.
Warum protegiert eine so übermächtige Behörde mit dem Segen des Gesundheitsministers Impfungen, deren Schaden offensichtlich vorprogrammiert ist? Viele Menschen vermuten, dass kommerzielle und politische Interessen dafür ausschlaggebend sind, medizinische und wissenschaftliche Gründe sind es jedenfalls nicht. Auch manche Kliniker und „Experten“ lassen sich einspannen, um vermittels unnötig aufgeblähter Studien an Dritt- oder vielleicht andere Mittel zu kommen. Jeder ernstzunehmende Wissenschaftler in verantwortungsvoller Position würde solche Impfungen nur zulassen, wenn nichts Besseres zur Verfügung steht: Denn einen starken Immunschutz gegen Corona-Virus-Infektionen erzielt man ohne Gefährdung der Gesundheit in Analogie zu längst bewährten Vorbildern, am ehesten mit direkt verabreichtem rekombinantem Spike-Protein, besser noch mit dessen Rezeptor-bindender Domäne (RBD). Es bedarf doch keiner Antigen-Expression im Organismus der Impflinge, wenn man das Antigen schnell, billig und in bester Qualität außerhalb des menschlichen Körpers produzieren kann!
Und wenn jemand juristisch verfolgt werden sollte, dann ist es nicht der Arzt, der die bis jetzt aussichtsreichste Impfung gegen Corona vorgeschlagen hat, sondern es sind der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts und sein ihm vorgesetzter Gesundheitsminister. Jedenfalls ist es allerhöchste Zeit, dass Ermittlungen gegen sie eingeleitet und Konsequenzen gezogen werden. Mit der von mir vorgeschlagenen Anti-Corona-Impfung wäre heute mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz Deutschland von der Corona-Epidemie befreit. Und je schneller man die Weltbevölkerung impft, umso weniger braucht man sich vor Mutanten zu fürchten.
Winfried Stöcker