Steigende Sozialausgaben: „Land unter“ im Landkreis Bautzen
Es geht um #Millionen: Deutliche Ausgabensteigerungen im sozialen Bereich bringen den Landkreis Bautzen an die #Leistungsgrenze. Allein mit Sparen sind die Mehrausgaben nicht mehr aufzufangen. Gemeinsam mit dem Freistaat muss nun eine Lösung gefunden werden.
Der #Haushalt des Landkreises ist etwa eine halbe Milliarde Euro schwer. Die meisten Ausgaben betreffen soziale Leistungen wie die Leistungen zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Pflege, die Übernahme von Mieten, Strom- und Heizungskosten oder Grundsicherungen im Alter. Auch die Kosten für Krankenbehandlungen werden in bestimmten Fällen vom Landkreis übernommen. Hinzukommt, dass der Landkreis einen Teil der Kosten des Kommunalen Sozialverbandes zahlen muss. Der Verband ist für viele Leistungen für schwerbehinderte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen zuständig. Und auf allen Ebenen steigen die Kosten. Dabei sind die Steigerungen bei den Energiepreisen und vielen Lebenshaltungskosten noch gar nicht eingepreist.
Bei den #Hilfen zur Pflege werden bis zum Ende des Jahres 2022 eine Million Euro mehr ausgegeben. Hier sind der erhöhte Mindestlohn, Kostenexplosionen bei den Neben- und Lebenskosten und Steigerungen bei den Investitionskosten die wesentlichen Gründe. Aber auch die fehlende Zuordnung der ukrainischen Kriegsvertriebenen zur Pflegekasse verursacht Kosten: Bei Pflegefällen werden diese Kosten vom Landkreis übernommen. Bei Gesundheitshilfen werden bis zu 750.000 Euro mehr zu zahlen sein, darunter auch die Kosten für Krankenbehandlungen, die der Landkreis für alte oder behinderte Kriegsvertriebene aus der Ukraine übernimmt. Mit 214.000 Euro sind auch bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit einer Behinderung Steigerungen zu verzeichnen. Alle diese Kosten trägt der Landkreis Bautzen vollständig aus eigener Tasche.
Auch bei #Grundsicherungen im Alter und bei einer Erwerbsminderung sind Mehrausgaben von rund 3,5 Millionen Euro zu erwarten. 1,2 Millionen Euro höher werden für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes anfallen. Die Kosten für die Unterkunft von SGB-II-Empfängern und anderen Bedürftigen steigen um 2,8 Millionen Euro. Für die Erstausstattung von Wohnungen wird eine Million Euro zusätzlich benötigt. In Summe stehen hier Mehrausgaben in Höhe von mindestens 8,5 Millionen Euro im Raum. Hier werden viele Kosten später zwar überwiegend durch den Bund erstattet, ein hoher Teil des Verwaltungsaufwandes, etwa der notwendigen Personalkosten, bleibt jedoch am Landkreis hängen.
Keine #Erstattung hingegen erhält der Landkreis für die Umlage, die für die Leistungen des Kommunalen Sozialverbandes gezahlt wird. Die größte Sozialbehörde des Freistaates wird durch Umlagen der Landkreise finanziert. Und die steigt auch im Landkreis Bautzen kräftig: Waren es 2021 noch 38 Millionen Euro, muss der Landkreis 2022 nach bisherigen Schätzungen einen Betrag von mehr als 45 Millionen Euro schultern. In den kommenden Jahren wird dieser Wert mindestens auf rund 50 Millionen Euro steigen. Neue Daten zeigen, dass die Erhöhung aber noch weit höher ausfallen könnte.
Die #Mehrausgaben vergrößern das Defizit des Landkreises deutlich. „Stand heute gehen wir davon aus, dass kein sächsischer Landkreis im kommenden Jahr wesentlich unter einem Defizit von 30 Millionen Euro liegen wird“, schätzt Udo Witschas – Unser Landrat für Bautzen. „Es droht die Gefahr, dass die Haushaltspläne dadurch keine Genehmigung der Landesdirektion erhalten und wir uns auf eine lange Zeit der vorläufigen Haushaltsführung einstellen müssen.“ Eigentlich arbeitet man derzeit an einem Haushaltssicherungskonzept. „Das ist mit den vorliegenden Zahlen jedoch nur noch Makulatur“, so Witschas. Das Defizit übersteige die Summe aller freiwilligen Leistungen. Dazu zählen auch scheinbar gar nicht so freiwillige Leistungen wie der ÖPNV, Schwimmhallen, Museen, Jugendarbeit oder soziale Beratungsangebote.
#Witschas: „Ich werde nicht zulassen, dass wir das gesellschaftliche Leben komplett an die Wand fahren.“ Eine komplette Streichung aller Freiwilligkeitsleistungen sei zudem verfassungsmäßig nicht zulässig. „Wir müssen nun dringend mit dem Freistaat vernünftige Lösungen besprechen und auf eine ordentliche Finanzausstattung durch den Bund drängen – denn die Landkreise stehen bereits heute ‚Land unter‘“, so Witschas. Anderenfalls bleibe dem Landkreis nichts anderes übrig, als die Kreisumlage der Städte und Gemeinden anzuheben. Witschas: „Dort sieht es aber auch nicht viel besser aus und die drohenden Belastungen für die Wirtschaft werden dort ebenfalls Spuren bei den Steuereinnahmen hinterlassen.“
Quelle facebook Bautzen der Lankreis