Die Exegese konzertierter Diffamierung
„Tag24“ legt nun Widerspruch ein. Das Blatt hatte behauptet, ich würde offen mit der AfD symapathisieren und säße in der Redaktion der Zeitschrift „denkste“. Belege blieb das Blatt, das zur gleichen Mediengruppe wie die Sächsische Zeitung gehört, schuldig. Ich wehrte mich zunächst gegen die Falschaussage des Blattes und obsiegte vor Gericht, das meinem Antrag auf Unterlassung stattgab. Das Blatt löschte den Passus in dem betreffenden Artikel. Doch nun geht das Thema in die nächste Runde.
Diese juristische Auseinandersetzung wäre nicht weiter erwähnenswert, wäre da nicht wieder die Meinungs- und Kampagne-Macht der Medien, die in diesem Verfahren einen absurden Umstand offenbart:
Wer sich nicht gegen eine Aussage oder Behauptung wehrt, die einmal in der Zeitung gestanden hat, akzeptiert damit, dass diese Aussage oder Behauptung zur öffentlichen Wahrheit wird und jederzeit wiederholt werden darf.
Das ist tatsächlich gängige Rechtsmeinung und auch die Argumentationslinie der Gegenseite.
Die Medien können sich also ihre eigene Wahrheit gestalten. Am besten gelingt dies, wenn diese selbstgestrickte Wahrheit, egal wie absurd, in mehreren Medien konzertiert wiederholt und ausgebreitet wird. Medium A stellt eine Behauptung auf. Medium B, idealerweise ideologisch wesensverwandt oder sogar wirtschaftlich mit Medium A verwoben, wiederholt diese Aussage und bezieht sich dabei auf den Bericht von Medium A. Vielleicht springt auch Medium C auf das Thema auf und zitiert nur die eigentliche Aussage, um in seinen Bericht einzuführen. So kann das Spiel dann weitergehen. Jede weitere Stellungnahme, jede Reaktion, jede inhaltliche oder redaktionelle Wendung verlängert den Kampagne-Prozess und die Meinungsmache der Medien, wobei Medium A als Urheber am meisten profitiert.
Nun wehrt sich nicht jeder immer sofort gegen jeden falschen oder schlecht recherchierten Bericht. Und dann schnappt die Falle zu. Denn: Wer sich nicht wehrt, muss sich nachher diese Aussage zurechnen lassen. Weil: Er hätte sich ja wehren können. Doch gegen wen? Gegen Medium A als Quelle der Unwahrheit? Oder gegen die Medien A, B, C usw., also gegen alle Medien, die die betreffende Aussage aufgreifen? Was, wenn man sich das nicht leisten kann oder will? Was, wenn die Aussagen so abstrus sind, dass man sich gegen sie kaum wehren kann, weil man ja schlecht etwas beweisen kann, was objektiv falsch ist? Beweisen lassen sich meist nur Tatsachen, jedoch eben auch nur solche, die wahr sind.
Ein perfides System
Nun habe ich mich manches Mal gewehrt, eher selten, aber eben ab und zu. Dazu muss man wissen, dass solche Abmahnungen oder Gerichtsverfahren wiederum ein Anlass für die Medien sind, um über den verhandelten Sachverhalt erneut zu berichten. Wehrt man sich, beginnt sich die Spirale der Medien erneut zu drehen und das Thema kommt erneu(er)t in die Öffentlichkeit.
Hinzu kommt etwas, was es auch juristisch schwer macht. Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut – zurecht! Die Güterabwägung zwischen dem, was gerade noch als Meinung durchgehen kann oder was eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ ist, ist schwierig. Und so gehen sehr viele persönliche Diffamierungen und Verleumdungen dann letztlich eben doch als Meinungsäußerung durch – nicht wenige Politiker können davon ein Lied singen.
Die Perfidie liegt also im System. Die Medien schaffen sich ihre eigene Wahrheit, die dann auch justiziabel wird. Und so legt „Tag24“ als Beweis für seine Falschaussagen nun eben über einhundert Seiten Medienberichte vor, in denen deren absurde Thesen vermeintlich belegt werden. Die Beweise gegen mich sind also selbst von „Tag24“ und deren Kollegen geschaffen, stammen zum Teil aus Medien der DDV-Mediengruppe und aus wesensverwandten Blättern.
Hass und Hetze gibt es selbstverständlich nur in den sozialen Netzwerken