Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück.
Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.
46 Menschen klagten gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht
Insgesamt 46 Menschen, viele von ihnen selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt, waren mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gezogen. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lehnte das Gericht im Februar ab. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in Gesundheitsberufen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.